Du bist Bayreuth!

Gute Nachricht für alle Impfwilligen über 80 Jahren

taxi-3504010_1920

Mit deutlicher Mehrheit (18:7 Stimmen) hat der Stadtrat am Mittwoch, 27. Januar, den Antrag der „Unabhängigen“ angenommen, der darauf abzielt, dass die Stadt Bayreuth den über 80-Jährigen die Fahrten zwischen Wohnort und Impfzentrum zu erstatten. Mit diesem Antrag sollen alle Seniorinnen und Senioren, die keine Möglichkeit haben, sicher zum Impfzentrum zu kommen, motiviert werden, sich gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen indem sie sich impfen lassen.
Dazu Antragsteller und Stadtrat Gert-Dieter Meier: „Die Menschen über 80 sind besonders stark gefährdet von einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Deshalb freue ich mich, dass die Stadt und der Stadtrat gerade dieser Gruppe, die ja ohnehin zuerst geimpft wird, nun die Möglichkeit anbietet, sicher zum Impfzentrum  zu gelangen. Da ist nicht nur eine gute Nachricht für die Senioren, sondern auch für die ganze Stadt.“ Denn je weniger Ansteckungen es gibt, desto früher kann eine Rückkehr zur Normalität erfolgen. Meier dankte in diesem Zusammenhang allen Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats, die diesen Antrag in schwieriger finanzieller Situation und parteiübergreifend unterstützt haben.

Wer kann diesenService in Anspruch nehmen?

Alle Seniorinnen und Senioren aus der Stadt Bayreuth, die einen Impftermin angeboten bekommen haben. Meier bittet aber alle Seniorinnen und Senioren, vorab in jedem Fall abzuklären, ob gute Bekannte oder Familienmitglieder die Fahrt zum Impfzentrum übernehmen könnten. Auch sollte vorab geklärt werden, ob die jeweilige Krankenasse die Fahrt zum Impfzentrum übernimmt. Meier: „Jede Fahrt, die von der Kasse bezahlt wird oder gar nichts kostet, entlastet die Stadtkasse. Andererseits sollte jede und jeder, der sich mit über 80 Jahren impfen lassen will, die Chance bekommen, das zu tun.“

Hygienevorschriften beachten

Taxis bieten die Gewähr, dass sie sich an Hygienevorschriften halten. Meier will sich in diesem Zusammenhang aber dafür einsetzen, dass Taxifahrer beim Transport zum Impfzentrum oder zurück FFP2-Masken tragen: „Das sind die Fahrer ihren Fahrgästen meiner Ansicht nach schuldig“, so Meier, der während seines Studiums in Freiburg selbst Taxi gefahren ist. Einige Bayreuther Taxiunternehmer haben zudem Sicherheitsscheiben in ihre Autos eingebaut.

 

Ab wann gilt die Gutscheinregelung?

Das kann Meier aktuell noch nicht sagen: „Die Sache ist ja erst am Mittwoch beschlossen worden, jetzt muss natürlich die Verwaltung erst eine möglichst unbürokratisch zu handhabende Lösung erarbeiten.“ Meier will aber, sobald er die Modalitäten kennt, die von der Stadtverwaltung erarbeitet werden müssen, an dieser Stelle informieren.

 

Hier der Antrag im Wortlaut:

 

Bayreuth, 24. Januar 2021

 

 

Dringlichkeitsantrag nach Paragraf 15a Geschäftsordnung
Übernahme der Taxikosten für Fahrt zum Impfzentrum bei über 80-Jährigen

 

Sehr geehrter Herr Ebersberger,

laut Statistischem Jahrbuch lebten in der Stadt Bayreuth am Stichtag 31.12.2019 rund 6000 Menschen über 80 Jahren. Diese Menschen sind bekanntlich besonders durch das Corona-Virus bedroht und sollen deshalb zuerst durch eine Impfung vor einer Infizierung geschützt werden. Viele Betroffene werden bereits in Heimen geimpft. Damit aber alle Frauen und Männer über 80 Jahren zum Impfzentrum kommen können, beantrage ich mit diesem Dringlichkeitsantrag, dass die Stadt die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum für alle Menschen, die keinen Anspruch auf einen Krankentransport haben oder nicht selbst zum Impfzentrum kommen, übernimmt. Die Sache drängt deshalb besonders, weil möglichst viele Menschen möglichst schnell von diesem Angebot Gebrauch machen sollten.

Begründung:
Die Impfung zum Schutz vor dem Corona-Virus rettet buchstäblich Leben. Deshalb müssen jetzt, sobald die Impfzentren mit genügend Impfstoff versorgt sind, möglichst viele Menschen möglichst schnell zum Impfen kommen. Das setzt eine große Impfbereitschaft voraus, die auch dadurch gesteigert werden kann, dass die Menschen kostenlos und sicher zum Impfzentrum gelangen. Eine möglichst hohe Zahl von Impfungen ist auch die beste Garantie dafür, dass eine Überlastung der Intensivstationen vermieden wird.

Die Abwicklung einer solchen Taxi-Aktion ist vergleichsweise einfach, wenn die Gutscheine für eine Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum zusammen mit der Einladung zum Impftermin verschickt werden. Die Fahrgäste quittieren die Fahrpreise auf der Taxi-Uhr durch ihre Unterschrift, zur Bezahlung schicken die  Taxiunternehmen die Belege ans Sozialamt oder eine andere Stelle, die ggf. von der Stadt benannt werden muss.

Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang, dass nur solche Taxiunternehmen an der Aktion beteiligt werden dürfen, die sich verpflichten, dass ihre Fahrer während den Fahrten auch zumindest eine FFP2-Maske tragen (was aktuell noch nicht vorgeschrieben ist) und möglichst Fahrzeuge mit Trennscheiben einsetzen. Die teilnehmenden Unternehmen sollten auf dem Taxigutschein vermerkt werden, der an die Impfwilligen über 80 Jahre verschickt werden.

Die Frage, welche Kosten durch diese Aktion ggf. auf die Stadt zukommen, lässt sich aktuell schwer beantworten, weil niemand wirklich abschätzen kann, wie viele Menschen dieses Angebot tatsächlich annehmen werden. Nach meiner Information kostet eine durchschnittliche Hin- oder Rückfahrt zum Impfzentrum in Bayreuth etwa 13.50 Euro. Würden tausend Menschen das Angebot annehmen, lägen wir also bei einem Betrag von 13.500 € bzw. 27.000. Rechnet man dann noch hinzu, dass zumindest bei einem Impfstoff 2 Impfungen erforderlich werden, lägen wir also bei 2000 Impfwilligen bei vielleicht 40.000 Euro. Das ist zwar viel Geld, das muss uns aber der Schutz dieser besonders stark betroffenen Bevölkerungsgruppe wert sein.

In diesem Zusammenhang rege ich auch an zu prüfen, ob auch Menschen mit Behinderung, wie in anderen Städten der Fall, in diese Regelung einbezogen werden können.

Ferner bitte ich die Stadt an alle Taxifahrer und auch an die Busfahrerinnen und Busfahrer im öffentlichen Personennahverkehr zu appellieren, zum Schutz der Fahrgäste während der Fahrt freiwillig (FFP2-)Masken zu tragen, sofern nicht dringende Gründe (Brillenträger, Attest) dagegen sprechen. Mir ist bekannt, dass der Gesetzgeber eine Maskenpflicht am Steuer nicht vorschreibt, weil eine Maske ggf. auch Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben könnte (beschlagene Brille). Andererseits kann man beim besten Willen nicht die Fahrgäste zum Maskentragen motivieren, wenn man selbst keine Maske trägt.

Mit freundlichen Grüßen

Gert-Dieter Meier

Facebook
WhatsApp
Twitter
Email