Niederlage der AFD vor Gericht: Die Stadt darf, wie vom Stadtrat i seiner konstituierenden Sitzung im Mai mehrheitlich beschlossen, zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren zur Besetzung von Stadtratsgremien anwenden – auch wenn das am Ende dazu führt, dass beispielsweise die AFD in keinem einzigen Ausschuss vertreten ist.
Die AFD hat nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof München ihre Klage gegen diese Vorgehensweise zurückgezogen – und trägt nun alleine die Kosten des Verfahrens. Es bleibt also dabei: In Bayreuth ist die AFD in keinem Stadtratsausschuss vertreten. Siehe dazu auch den Bericht des Nordbayerischen Kuriers vom 30. Januar 2021 (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Kurier-Chefredaktion).