Die Gewerkschaft ver.di spricht auf ihrer Homepage von einem „grandiosen Erfolg“: Seit 1. Januar 2019 sollen nämlich die betrieblich-schulischen Auszubildenden in kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken eine Vergütung erhalten. Das hatten ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände haben am 30. Oktober 2018 vereinbart. Danach sollen Auszubildende zu Medizinisch-Technischen Assistent/innen, Physiotherapeut/innen, Diätassistent/innen, Orthoptist/innen, Logopäd/innen und Ergotherapeut/innen in den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes einbezogen werden. Das gleiche habe ver.di auch mit der Tarifgemeinschaft der Länder für die Universitätskliniken im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder vereinbart.
Protestschreiben
Schön und gut – nur in Bayreuth scheint das noch nicht angekommen zu sein. Wie der Nordbayerische Kurier in seiner Ausgabe vom 9. Mai berichtet, habe nun „fast die komplette Eingangsklasse der Physiotherapieschule am Klinikum Bayreuth“ ein Protestschreiben an die Bayreuther Klinikleitung geschickt, weil „die Auszubildenden nach knapp fünf Monaten immer noch auf die ausstehende erstmalige Bezahlung gemäß Ausbildungsvertrag“ warteten. Zitat Kurier aus dem Schreiben: „Rein vorsorglich und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen mache ich daher hiermit meinenAnspruch auf Zahlung von Ausbildungsvergütung, einschließlich aller sonstigen Entgeltregelungen ab 1. 1. 2019 geltend.“ Ein Sprecher des Klinikums weist die Forderung der Schüler laut Kurier zurück ,weil die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung bislang nicht gesichert sei.
Sonderweg des Klinikums?
Merkwürdig genug: Während das Klinikum Bayreuth (Jahresgewinn 2016: rund eine Million Euro) sich zunächst zurückhält und die Auszubildenden erst dann in den Genuss der Vergütungsabgabe kommen lassen will, stellen andere Krankenhäuser in Bayern die Vergütung nicht in Frage. Wird da etwa mit zweierlei Maß gemessen? Das darf nicht sein.
Wir fordern Klarstellung!
Wir fordern die Klinikleitung und den Aufsichtsrat unverzüglich zu einer Klarstellung auf. Bayreuth braucht nach Ansicht der DU keine Sonderrolle, sondern muss sich an Tarife halten – schon im Interesse der Auszubildenden.