Du bist Bayreuth!

Effizienz in der Stadtverwaltung

Antrag nach §15 GeschO.: Kosteneinsparung durch Untersuchung der Kosteneffizienz nicht-hoheitlicher Aufgaben in der Verwaltung der Stadt Bayreuth

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die Stadt Bayreuth steht, wie viele Kommunen, vor der Herausforderung, ihre Haushaltsmittel effizient einzusetzen und langfristig finanzielle Spielräume zu sichern. In Bayreuth stehen wir vor einer Rekordverschuldung, deren Höhepunkt noch nicht erreicht ist. Längst ist klar, dass die finanziellen Spielräume aufgebraucht sind und allen sollte bewusst sein, dass die finanziellen Belastungen längst noch nicht in Gänze kalkuliert sind. Gerade die dem Stadtkonzern zugehörigen Betriebe befinden sich in wirtschaftlichen Schieflagen, die im Krisenfall alleine durch Stadt und Landkreis zu kompensieren wären.

 

Längst haben noch nicht alle Stadträtinnen und Stadträte diese Situation verinnerlicht. Aber bei den Bayreuther Bürger*Innen, bei den vielen Vereinen unserer Stadt, den Kulturtreibenden und auch in den Familien ist die Finanznot der Stadt spürbar. “Freiwillige Leistungen” werden reduziert, Schulsanierungen zurückgestellt und Zukunftsprojekte sind nicht mehr finanzierbar.

 

In dieser Situation muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch die Stadtverwaltung ihre Effizienz prüft. In der Finanzkrise 2009 unternahm der damalige OB Michael Hohl bereits einen Versuch, allerdings beschäftigte sich das bei einem externen Dienstleister in Auftrag gegebene Gutachten zur Kosteneffizienz mit den “Behörden und Ämtern” und damit mit den hoheitlichen Aufgaben. Während diese Aufgaben gesetzlich vorgeschrieben und in der Regel wenig flexibilisierbar sind, bestehen im Bereich der nicht-hoheitlichen Aufgaben der Stadtverwaltung (z. B. städtische Nebenbetriebe, Serviceleistungen oder interne Dienstleistungen u.v.m.) oftmals erhebliche Gestaltungsspielräume.

 

Hier einige Fakten:

 

Ca. 20% der Schuldenaufnahme im Zeitraum 2019-2024 sind Mehrkosten für Personal bei der Stadt Bayreuth.

Die Stadt Bayreuth gehört zu den deutschen Städten mit dem höchsten Wachstum in der Beschäftigungsrate zwischen 2015 bis 2022.  (Quelle: Institut der dt. Wirtschaft Köln)

Verrechnungssätze für Bauhofmitarbeiter Bayreuth vs. Fichtelberg: 60 vs.45€

Verwaltungsangestellte Sektion Müll Bayreuth vs. Veolia für 10 Vollkräfte: 4:1

 

Auch in den einzelnen Referaten gibt es großes Einsparpotential. Manche Bereiche wurden in den letzten Jahren immer größer, unterliegen aber weder einer inhaltlichen noch wirtschaftlichen Qualitätskontrolle. Von Wirtschaftsförderung bis Klimamanagement muss Effizienz und Produktivität transparent nachgewiesen werden. Hier darf es auch beim Themengebiet keine Tabuisierung geben.

 

·      Eine systematische Untersuchung dieser und weiterer Bereiche kann:
Einsparpotenziale durch Prozessoptimierung, Digitalisierung oder interkommunale Zusammenarbeit aufzeigen,

·      überdurchschnittliche Kosten im Vergleich zu anderen Kommunen identifizieren,

·      und eine Grundlage für strategische Entscheidungen des Stadtrats über die zukünftige Ausrichtung städtischer Leistungen schaffen.

 

Die Analyse soll insbesondere folgende Punkte umfassen:

 

1.    Übersicht über alle nicht-hoheitlichen Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung         Bayreuth,

2.    Darstellung der jährlichen Kosten und Personalressourcen je Aufgabenbereich,

3.    Bewertung der Effizienz im Vergleich zu vergleichbaren Städten (Benchmarking),

4.    Vorschläge zur möglichen Kostenreduzierung oder organisatorischen Neu-ordnung.

Der Stadtrat der Stadt Bayreuth möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Analyse der Kostenstrukturen und Effizienzpotenziale in den nicht-hoheitlichen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung extern erstellen zu lassen. Mindestens 3 Vergleichsangebote sind einzuholen, denen konkrete Auswahlkriterien wie Preis, Erfahrung, Referenzen zu Grunde liegen. Diese sind dem Stadtrat bis 31. Januar 2026 zur Vergabe zu präsentieren. Die Finanzierung soll aus bereits im Haushalt 2025 vorgesehenen Mitteln für Beratungsleistungen erfolgen bzw. ist im Haushalt 2026 mit einzuplanen.

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